Einladung zur Versammlung aller Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Strimmig zur Wahl des Wehrführers
Freiwilligen Feuerwehr Strimmig zur Wahl des Wehrführers
Nach den Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LBKG) wird der Wehrführer nach der Wahl durch die Feuerwehrangehörigen durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde auf die Dauer von zehn Jahren bestellt. Die Wahl des Wehrführers erfolgt in einer Versammlung aller Wahlberechtigten. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und die Angehörigen der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Versammlung zur Wahl des Wehrführers der Feuerwehreinheit Strimmig findet
am Samstag, den 18. März 2017, um 19:00 Uhr
im Feuerwehrgerätehaus Strimmig, Hauptstraße 77, 56858 Mittelstrimmig
statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Wahl des Wehrführers
3. Ernennung des stellvertretenden Wehrführers
4. Ehrung und Verpflichtung von Feuerwehrkameraden
5. Verschiedenes
Zu dieser Versammlung werden hiermit gemäß § 14 Abs. 2 LBKG alle Wahlberechtigten, d. h. alle aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Strimmig eingeladen.
Zell (Mosel), den 26.01.2017
Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)
Karl Heinz Simon
Bürgermeister