Wahl des stellvertretenden Wehrführers
Einladung zur Versammlung aller Angehörigen zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers
Nach den Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LBKG) wird der stellvertretende Wehrführer nach der Wahl durch die Feuerwehrangehörigen durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde auf die Dauer von zehn Jahren bestellt. Die Wahl des stellvertretenden Wehrführers erfolgt in einer Versammlung aller Wahlberechtigten. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und die Angehörigen der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Versammlung zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Feuerwehreinheit Strimmig finde
am Freitag, den 27. November 2015, um 20:00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Strimmig, Hauptstraße 77, 56858 Mittelstrimmig statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Wahl des stellvertretenen Wehrführers
3. Ehrung und Verpflichtung von Feuerwehrkameraden
4. Bestellung des Jugendfeuerwehrwartes und des stellvertretenden Jugendfeuerwehrwartes
5. Verschiedenes
Zu dieser Versammlung werden hiermit gemäß § 14 Abs. 2 LBKG alle Wahlberechtigten, d. h. alle aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Strimmig eingeladen.
Zell (Mosel), den 12. Oktober 2015
Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)
Karl Heinz Simon, Bürgermeister
