Wahl des stellvertretenden Wehrführers

Termin: 
Freitag, 27. November 2015 - 20:00

Einladung zur Versammlung aller Angehörigen zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers

 

Nach den Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LBKG) wird der stellvertretende Wehrführer nach der Wahl durch die Feuerwehrangehörigen durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde auf die Dauer von zehn Jahren bestellt. Die Wahl des stellvertretenden Wehrführers erfolgt in einer Versammlung aller Wahlberechtigten. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und die Angehörigen der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.

 

Die Versammlung zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Feuerwehreinheit Strimmig finde

am Freitag, den 27. November 2015, um 20:00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Strimmig, Hauptstraße 77, 56858 Mittelstrimmig statt.

 

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Wahl des stellvertretenen Wehrführers

3. Ehrung und Verpflichtung von Feuerwehrkameraden

4. Bestellung des Jugendfeuerwehrwartes und des stellvertretenden Jugendfeuerwehrwartes

5. Verschiedenes

 

Zu dieser Versammlung werden hiermit gemäß § 14 Abs. 2 LBKG alle Wahlberechtigten, d. h. alle aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Strimmig eingeladen.

 

Zell (Mosel), den 12. Oktober 2015

Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)

Karl Heinz Simon, Bürgermeister

Ort: 
Mittelstrimmig Gerätehaus